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XII. Allgemeine und besondere Berufsrechte der Sozialbetreuungsberufe

Andreaus1. AuflJuli 2015

Oftmals treffen soziale Defizite und pflegerische Notwendigkeiten zusammen. Dabei treten die Pflegenotwendigkeiten oft in den Hintergrund, ja in vielen Fällen sogar nur gelegentlich auf. Hier ist besonderes Augenmerk auf die soziale Betreuungskomponente zu legen, die vonseiten der Pflegeberufe nicht in der notwendigen Form erbracht werden kann. Um zu vermeiden, für die zusätzlichen Pflegetätigkeiten pflegerisches Personal zu beschäftigen, wurden die Sozialbetreuungsberufe geschaffen. Diese vereinen Sozialkompetenz mit Pflegegrundwissen und schaffen so die Grundlage für eine umfassende Betreuung von alten und behinderten Menschen sowie Familien mit sozialen Defiziten.

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