Die Kenntnis über die eigenen Berufsrechte und jene der anderen im Gesundheitsbereich tätigen Berufsgruppen ermöglicht erst eine lückenlose Versorgung des Patienten. Auch in Bezug auf die eigenen Kompetenzen und Grenzen der Zuständigkeit ist ein Grundwissen über das Berufsrecht notwendig. Dieses Wissen soll im Folgenden vermittelt werden.
