vorheriges Dokument
nächstes Dokument

XI. Besondere Berufsrechte der Gesundheitsberufe

Andreaus1. AuflJuli 2015

Die Kenntnis über die eigenen Berufsrechte und jene der anderen im Gesundheitsbereich tätigen Berufsgruppen ermöglicht erst eine lückenlose Versorgung des Patienten. Auch in Bezug auf die eigenen Kompetenzen und Grenzen der Zuständigkeit ist ein Grundwissen über das Berufsrecht notwendig. Dieses Wissen soll im Folgenden vermittelt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!