Der Behandlungsvertrag bildet die rechtliche Basis des individuellen Behandlungsverhältnisses und damit die Quelle der gegenseitigen Rechte und Pflichten693. Er regelt die Grundlage der Beziehung zwischen Betreuungseinrichtung bzw. Angehörigen selbständiger Gesundheitsberufe auf der einen und Patienten auf der anderen Seite. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden, auch bei ausländischen Patienten und ungeachtet dessen, ob er öffentlich-rechtlich694 oder zivilrechtlich695 begründet wurde. Eine bestimmte Form für den Abschluss des Behandlungsvertrages ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, weshalb dieser schriftlich, mündlich und konkludent (schlüssig) abgeschlossen werden kann. Aus dem Behandlungsvertrag entsteht – bei längerer Dauer – das Behandlungsverhältnis, das auf beiden Seiten unterschiedliche, vielfältige und sich wiederholende Rechte und Pflichten begründet.
