Die Bestellung von Leitungsfunktionen im öffentlichen oder öffentlichkeitsnahen Bereich („staatsnahe Unternehmen“) ist in Österreich in diversen Gesetzen geregelt. Für den öffentlichen Dienst gibt es für den Bund das BeamtendienstrechtsG und das AusschreibungsG. Die Länder haben Landesbediensteten-Gesetze oder Ländervertragsbedienstetengesetze. In Kärnten, Oberösterreich, Salzburg und dem Burgenland gibt es sogenannte Objektivierungsgesetze, die Regelungen zur Ausschreibung und Auswahl enthalten. Diese Gesetze beziehen sich allesamt auf den Bundes- bzw Landesdienst, also auf Beamte oder Vertragsbedienstete bzw auf KandidatInnen, die sich um Beamten- oder Vertragsbediensteten-Stellen bewerben.

