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R. Verhältnismäßigkeit im WaffGG

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, die dem Waffengebrauch zugrunde liegen, werden in den §§ 4, 5 und 6 WaffGG festgelegt und sollen im Folgenden kurz erläutert werden.

§ 4 WaffGG – Ungefährliche oder wenig gefährliche Maßnahmen und gelindere Mittel§ 5 WaffGG – Entscheidung bezüglich der Wahl der Waffe

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