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BB. Präventive Maßnahmen: „Meldeauflage, Belehrung, zwangsweise Vorführung und Anhaltung“ gem § 49c SPG

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

Die Meldeauflage ist im Vergleich zur Gefährderansprache das schärfere Instrument, um gegen Hooligans vorzugehen. Hat eine Person im Zusammenhang mit einer nicht länger als zwei Jahre zurückliegenden Sportgroßveranstaltung entweder

einen gefährlichen Angriff gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum unter Anwendung von Gewalt, nach dem VerbotsG oder wegen Verhetzung verwirklicht, oder

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