vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AA. Gefährderansprache gem § 49b SPG

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

Personen, die im Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen bestimmte Verwaltungsübertretungen begangen haben und von denen aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie auch im Zusammenhang mit künftigen Sportgroßveranstaltungen solche Verwaltungsübertretungen begehen werden, können von der Sicherheitsbehörde auch unter Androhung der Vorführung vorgeladen werden, um über das rechtskonforme Verhalten bei solchen Veranstaltungen nachweislich belehrt zu werden. Diese Übertretungen sind:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte