Personen, die im Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen bestimmte Verwaltungsübertretungen begangen haben und von denen aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie auch im Zusammenhang mit künftigen Sportgroßveranstaltungen solche Verwaltungsübertretungen begehen werden, können von der Sicherheitsbehörde auch unter Androhung der Vorführung vorgeladen werden, um über das rechtskonforme Verhalten bei solchen Veranstaltungen nachweislich belehrt zu werden. Diese Übertretungen sind:

