Im SPG wird sorgfältig zwischen Aufgaben und Befugnissen unterschieden. Die Aufgaben der Sicherheitsexekutive im Rahmen der Sicherheitspolizei sind in den §§ 19 ff SPG festgelegt, während die §§ 32 ff SPG die Befugnisse anführen, die zur Erfüllung dieser Aufgaben genutzt werden können. Anders ausgedrückt bezeichnen die Aufgaben die Ziele, die erreicht werden sollen, während die Befugnisse als Werkzeuge angesehen werden können, die zur Erreichung dieser Ziele verwendet werden dürfen. Es ist wichtig zu betonen, dass die Befugnisse strikt von den Aufgaben getrennt sind und lediglich als Mittel zur Erfüllung der Aufgaben dienen.

