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G. Sicherheitspolizeiliche Beratung gem § 25 SPG

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

Den Sicherheitsbehörden obliegt es, Vorhaben, die der Vorbeugung gefährlicher Angriffe auf Leben, Gesundheit oder Vermögen von Menschen dienen, zu fördern, bzw entsprechende Beratungsleistungen zu erbringen. Ein derartiger Sicherheitsdialog zwischen Bürgern, Gemeinden, Polizei oder sonstigen Einrichtungen soll die Bereitschaft und Fähigkeit Einzelner, sich über eine Bedrohung seiner Rechtsgüter Kenntnis zu verschaffen und Angriffen entsprechend vorzubeugen, fördern (zB „Gemeinsam.Sicher“).

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