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B. Aufgaben im Rahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit gem § 20 SPG

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit umfasst die Gefahrenabwehr, den vorbeugenden Schutz von Rechtsgütern, die Fahndung, die sicherheitspolizeiliche Beratung und die Streitschlichtung.

Beachte:

Bei dieser Rechtsvorschrift handelt es sich lediglich um eine aufzählende Bestimmung.

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