Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit umfasst die Gefahrenabwehr, den vorbeugenden Schutz von Rechtsgütern, die Fahndung, die sicherheitspolizeiliche Beratung und die Streitschlichtung.
Beachte:
Bei dieser Rechtsvorschrift handelt es sich lediglich um eine aufzählende Bestimmung.

