vorheriges Dokument
nächstes Dokument

I. Begriffsbestimmungen

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

1. Gefährlicher Angriff gem § 16 Abs 2 und 3 SPG

Ein gefährlicher Angriff ist die Bedrohung eines Rechtsgutes durch die rechtswidrige Verwirklichung des Tatbestandes einer gerichtlich strafbaren Handlung, die vorsätzlich begangen und nicht bloß auf Verlangen eines Verletzten verfolgt wird, sofern es sich um einen Straftatbestand folgender Gesetze handelt:

nach dem Strafgesetzbuch (StGB), ausgenommen die Tatbestände nach den §§ 278, 278a und 278b StGB, oder

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte