Rechtliche Grundlage der Einkommensteuer ist das Einkommensteuergesetz 1988. Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, ihr unterliegen nur natürliche Personen. Die Erhebung der Einkommensteuer erfolgt durch Veranlagung oder durch Steuerabzug (Lohnsteuer, Immobilienertragsteuer und Kapitalertragsteuer). Das Einkommensteuerrecht baut auf verschiedenen Prinzipien auf, deren wichtigstes die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei gleichzeitiger Steuerfreiheit eines Existenzminimums ist.

