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1. Die Bilanzierung nach UGB

Füreder/Kinast/Kühbacher/Pilgermair/Pülzl/Stornig-Wisek2. AuflApril 2023

1.1. Darstellung der Forschungsprämie im Jahresabschluss

Im Jahresabschluss nach UGB wird die Forschungsprämie bei gegebenen Voraussetzungen in der Bilanz in den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen ausgewiesen.672672§ 224 Abs 2 B.II. Z 4. In der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Forschungsprämie nach hA673673Vgl ua Pickl/Riegler in Aschauer/Bertl/Fröhlich/Mandl (Hrsg), Rechnungslegungsgesetz: Handbuch (Stand: Mai 2018, 22. Lfg) § 234 Rz 5; Vanas in Zib/Dellinger (Hrsg), Unternehmensgesetzbuch: Großkommentar (2015) § 234 Rz 11; Kanduth-Kristen in Hirschler (Hrsg), Bilanzrecht I2 (2019) § 234 Rz 5; Fröhlich, Die Bilanzierung der neu geschaffenen Steuerbegünstigungen 2002 nach HGB und IAS, RWZ 2003/13, 39. erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ertrag zu erfassen.674674Exkurs EStG: Die Forschungsprämie ist nach § 108c Abs 1 EStG keine Betriebseinnahme. Demnach ist eine Mehr-Weniger-Rechnung durchzuführen und die Prämie aus dem steuerlichen Ergebnis zu eliminieren. Eine Kürzung des Aufwands ist aufgrund des Saldierungsverbots gem § 196 Abs 2 UGB nicht zulässig (eine offene Absetzung in Form einer

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Vorspalte wird jedoch als möglich erachtet).675675Vgl Rohatschek, Sonderfragen der Bilanzierung6 (2019) 94. Auch scheint ein Ausweis im Posten „Steuern vom Einkommen und vom Ertrag“ als nicht sachgerecht, da durch die Prämie die Einkommen- bzw Körperschaftsteuer nicht vermindert wird, vielmehr handelt es sich um einen von der Steuerlast unabhängigen Zuschuss.676676Vgl zB Fröhlich, Die Bilanzierung der neu geschaffenen Steuerbegünstigungen 2002 nach HGB und IAS, RWZ 2003/13, 39; Kanduth-Kristen in Hirschler (Hrsg), Bilanzrecht I2 (2019) § 234 Rz 5.

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