Gem § 108c EStG kann eine Forschungsprämie nicht nur für eigenbetriebliche Forschung, sondern auch für in Auftrag gegebene Forschung und experimentelle Entwicklung in Anspruch genommen werden (§ 108c Abs 2 Z 2 EStG). Eine steuerliche Begünstigung der Auftragsforschung wurde erstmals mit dem Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005504 eingeführt, um diese auch Klein- und Mittelbetrieben (KMU) zugänglich zu machen. Da KMU häufig über keine eigene F&E-Abteilung verfügen, sind sie in verstärktem Ausmaß auf Auftragsforschung angewiesen (siehe dazu auch die kritische Auseinandersetzung in Kapitel III.4.).505

