Mit dem durch das Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022, BGBl I 2022/108) neu geschaffenen § 108c Abs 4a EStG wird für das Finanzamt die Möglichkeit eröffnet, auf Antrag des Steuerpflichtigen über einen unstrittigen Teil der Prämie betreffend eigenbetriebliche F&E mittels gesonderten Bescheids abzusprechen, wenn damit zu rechnen ist, dass sich andernfalls die Entscheidung über den Prämienantrag erheblich verzögert. Nach den amtlichen Erläuterungen490 muss es sich um Fälle handeln, deren abschließende Beurteilung nicht verlässlich absehbar ist (zB Erstellung von vielfach gegenläufigen Gutachten und deren abschlie Seite 148

