Die Förderung betrieblicher Forschung im Steuerrecht ist durch ein Wechsel- und Zusammenspiel von Betriebsausgaben, Freibeträgen und Prämien geprägt und zeigt im Wesentlichen folgende Entwicklungsschritte:
BGBl 1958/147
Mit dieser Novelle zum EStG 1953 wurde durch den neu eingefügten § 4 Abs 4 Z 3 EStG folgende Betriebsausgabe definiert:

