Die Forschungsprämie ist durch betragsmäßige Erklärung der Forschungsaufwendungen unter Verwendung des amtlichen Formulars E 108c auf elektronischem Wege mittels FinanzOnline geltend zu machen.15 Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022), BGBl I 2022/108, erfolgte eine Entkoppelung der Antragsfrist zur Geltendmachung der Forschungsprämie von der Rechtskraft des jeweiligen Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungsbescheides. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass das Prämienverfahren ein von der Steuerveranlagung bzw Einkünftefeststellung abgesondertes Verfahren ist.16

