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1. Einordnung

Füreder/Kinast/Kühbacher/Pilgermair/Pülzl/Stornig-Wisek2. AuflApril 2023

1.1. Nach Verwaltungstätigkeiten

Neben der Eingriffsverwaltung, zu der – hinsichtlich der Vorschreibung und Einhebung von Abgaben – auch die Abgabenverwaltung zählt, stellt die Leistungsverwaltung den zweiten großen Pfeiler der funktionellen (materiellen) Verwaltung dar.

Innerhalb der Leistungsverwaltung kann wiederum zwischen Förderungsverwaltung und Sozialverwaltung unterschieden werden.11Siehe zB den Überblick bei Kahl/Weber, Allgemeines Verwaltungsrecht7 (2019) Rz 12 ff.

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