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7. Sonderzahlungen (Braunsteiner/Exl)

Braunsteiner/Exl2. AuflJänner 2023

Sonderzahlungen, das sind Bezüge, die in größeren Zeiträumen als den Beitragszeiträumen, wie zum Beispiel ein 13. oder 14. Monatsbezug, wiederkehrend gewährt werden (§ 49 Abs 2 ASVG).

Das Einkommensteuergesetz bezeichnet derartige Zahlungen als sonstige insbesondere einmalige Bezüge.

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