Unter nicht steuerbaren Bezügen versteht man Leistungen des Arbeitgebers, die nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören. Diese Leistungen sind im § 26 EStG 1988 taxaktiv (erschöpfend) aufgezählt.
Diese Leistungen gehören nach den Bestimmungen des § 49 Abs 3 ASVG nicht zum Entgelt und sind daher auch beitragsfrei.

