Die Berufung ist sozusagen die „Klage“ an die zweite Instanz. Sie verkörpert einen Antrag an das Gericht zweiter Instanz, das Ersturteil aufgrund eines geltend gemachten (Entscheidungs-) Fehlers abzuändern oder aufzuheben.126
Die Prüfung der Berufung erfolgt zweistufig:
Die Prüfung der Berufung durch das Gericht erster Instanz (iudex a quo) und
