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1. Allgemeines

Deixler-Hübner/Neumayr3. AuflDezember 2022

Die Berufung ist sozusagen die „Klage“ an die zweite Instanz. Sie verkörpert einen Antrag an das Gericht zweiter Instanz, das Ersturteil aufgrund eines geltend gemachten (Entscheidungs-) Fehlers abzuändern oder aufzuheben.126126Siehe Kodek, Praxistipps zum Berufungsverfahren, Zak 2016, 384.

Die Prüfung der Berufung erfolgt zweistufig:

Die Prüfung der Berufung durch das Gericht erster Instanz (iudex a quo) und

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