vorheriges Dokument
nächstes Dokument

II. Rechtliche Wirkungen der Eheschließung/Verpartnerung

Deixler-Huebner14. AuflNovember 2022

Hinweis:

Die Rechte und Pflichten für eingetragene Partner sind in § 8 EPG umschrieben, wobei wie bei Ehegatten die Verpflichtung zum gemeinsamen Wohnen, zur anständigen Begegnung und zum Beistand, sowie eine „Vertrauensbeziehung“ (§ 8 Abs 2 EPG; siehe dazu S 10) vorgesehen sind.

Soweit nicht explizit etwas anderes erwähnt wird, gelten die zur Ehe gemachten Ausführungen sinngemäß auch für eingetragene Partnerschaften.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte