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I. Allgemeines

Deixler-Huebner14. AuflNovember 2022

A. Rechtsentwicklung

Dem gesellschaftlichen Wertewandel im letzten Jahrhundert, der sich vor allem in einer geänderten Einstellung zur Familie äußerte, musste der Gesetzgeber durch einige Reformen im Familienrecht Rechnung tragen. Das Familienrecht wurde, vor allem in den 1970er- und 1980er-Jahren, sukzessive grundlegend geändert. Beginnend mit 1975 ersetzte man das patriarchalische Ehemodell, wo der Mann als Familienoberhaupt galt, durch das partnerschaftliche Ehemodell. Ausfluss des patriarchalischen Familienrechtssystems war es, dass die Ehefrau für die Haushaltsführung, der Ehemann für die Unterhaltsleistung allein zuständig war. Im Streitfall konnte sich der Mann mithilfe des Leitungsrechts durchsetzen: Über gemeinsame Angelegenheiten sollten die Ehegatten zwar Einvernehmen erzielen, bei Meinungsverschiedenheiten gab aber der Wille des Mannes den Ausschlag. Durch diese Leitungsfunktion, die ihm das Gesetz verlieh, konnte der Mann also entscheidend in die Lebensbereiche seiner Ehefrau eingreifen.

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