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4. Kapitel: Bestellung und Eignung des (gerichtlichen) Erwachsenenvertreters

Zierl/Schweighofer/Wimberger3. AuflNovember 2022

1. Abschnitt: Eignung des Erwachsenenvertreters und des Vorsorgebevollmächtigten, Erwachsenenvertreterverfügung

Rechtsgrundlagen: §§ 243, 244 ABGB

Eignung

§ 243. (1) Als Vorsorgebevollmächtigter und Erwachsenenvertreter darf nicht eingesetzt werden, wer

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