Vorbemerkungen zum 6. Hauptstück des ABGB
Den „vier Säulen des Erwachsenenschutzrechts“ – Vorsorgevollmacht, gewählter Erwachsenenvertreter, gesetzlicher Erwachsenenvertreter und gerichtlicher Erwachsenenvertreter – ist im ABGB das 6. Hauptstück gewidmet, das fünf Abschnitte enthält. Es trägt den Titel „Von der Vorsorgevollmacht und der Erwachsenenvertretung“. Das „Vier-Säulen-Modell“ bildetSeite 81

