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3. Kapitel: Die vier Säulen des Erwachsenenschutzrechts

Zierl/Schweighofer/Wimberger3. AuflNovember 2022

Vorbemerkungen zum 6. Hauptstück des ABGB

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Den „vier Säulen des Erwachsenenschutzrechts“ – Vorsorgevollmacht, gewählter Erwachsenenvertreter, gesetzlicher Erwachsenenvertreter und gerichtlicher Erwachsenenvertreter – ist im ABGB das 6. Hauptstück gewidmet, das fünf Abschnitte enthält. Es trägt den Titel „Von der Vorsorgevollmacht und der Erwachsenenvertretung“. Das „Vier-Säulen-Modell“ bildet

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das Herzstück des neuen Erwachsenenschutzrechts.170170Vertretungsnetz, Das neue Erwachsenenschutzrecht, Handout ErwSchG Lebenswelt Heim (2017) 2. Die genannten vier Säulen stellen die Grundpfeiler des neuen Vertretungssystems dar.171171Spenling/Koza/Fritz/Erlebach, iFamZ 2017, 158.

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