A. Grunderfordernisse und Gestaltungsmöglichkeiten
1. Vereinbarung ohne Gründe, Termine oder Fristen
Beendigung
Einvernehmliche Lösung
Selbstverständlich – und ohne dass es dazu besonderer Ermächtigungen in den Gesetzen bedarf, weshalb es auch keine solchen gibt, sondern nur mittelbare Bestätigungen in Bestimmungen über Zusatzerfordernisse – kann man Arbeitsverhältnisse jederzeit einvernehmlich ohne Bindung an Fristen, Termine oder Gründe beenden.
