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Kapitel 5. Einvernehmliche Auflösung (Schrank)

Schrank1. AuflJänner 2023

A. Grunderfordernisse und Gestaltungsmöglichkeiten

1. Vereinbarung ohne Gründe, Termine oder Fristen

Beendigung

Einvernehmliche Lösung

1
Selbstverständlich – und ohne dass es dazu besonderer Ermächtigungen in den Gesetzen bedarf, weshalb es auch keine solchen gibt, sondern nur mittelbare Bestätigungen in Bestimmungen über Zusatzerfordernisse – kann man Arbeitsverhältnisse jederzeit einvernehmlich ohne Bindung an Fristen, Termine oder Gründe beenden.

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