1. Überblick
Mit dem GRUG bestehen hinsichtlich der Rechte aus der Gewährleistung nun eigene Regime für (i) Verbraucherverträge über den Kauf von Waren und Waren mit digitalen Elementen, (ii) Verbraucherverträge über digitale Leistungen (inklusive zugehöriger Datenträger) und (iii) alle anderen Verträge nach dem ABGB. Die beiden erstgenannten finden sich in den Abschnitten 2. und 3. des VGG, wobei die dort ebenfalls geregelte Beweislastverteilung bzw -umkehr aufgrund ihrer Fristgebundenheit als zeitlicher Aspekt des VGG erst in Teil IV erörtert wird.

