Genau 20 Jahre nachdem das Gewährleistungsrecht an die Verbrauchsgüterkauf-RL1 angepasst wurde,2 wurde es mit dem Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz3 (kurz: GRUG) erneut reformiert, dessen einzelne Änderungen am 1. Jänner 2022 in Kraft getreten sind4. Altbekanntes, wie insb das Zwei-Ebenen-System der Rechtsbehelfe, blieb zwar erhalten, aber dennoch resultierte aus dem GRUG ein deutlich komplizierteres System. Viele der neuen Regelungen sind nicht im ABGB, sondern im neuen Verbrauchergewährleistungsgesetz (kurz: VGG) zu finden, darunter auch Normen zu Verträgen über digitale Leistungen. Zudem enthält das GRUG zwar primär Normen zum Gewährleistungsrecht, aber nicht nur: Einige der neuen Regelungen betreffen insb die Vertragserfüllung an sich.

