vorheriges Dokument
nächstes Dokument

IV. Abgrenzungen

Aigner1. AuflFebruar 2022

A. Von der Grundform der Novation bzw Schuldänderung

Die Novation bzw Schuldänderung in ihrer Grundform wurde zur Klärung der Rechtsnatur des Vergleiches bereits ausführlich bei III.B.2.b. besprochen, sodass darauf zur Gänze verwiesen werden muss. Der Vergleich ist eine besondere Art der Novation;551551 III.B.2.c. er beseitigt der gesetzlichen Vorstellung entsprechend Streit bzw Zweifel552552 III.C. durch (Neu-)Festlegung eines Rechtes bzw einer Pflicht bzgl eines Hauptpunktes (Rechtsgrund oder Hauptgegenstand). Der Schuldänderungsvergleich, bei dem die (Neu-)Festlegung in Bezug auf Nebenpunkte geschieht, ist eine besondere Art der Schuldänderung.553553 III.B.2.c.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!