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7.1 Allgemeines
Werden Steuerpflichtige international – also grenzüberschreitend – tätig, stellt sich die Frage, wie dabei die Besteuerung zu erfolgen hat.
Unbeschränkt Steuerpflichtige („Steuerinländer“) mit inländischem Wohnsitz oder inländischem gewöhnlichen Aufenthalt sind mit dem sogenannten Welteinkommen zu besteuern.
