6.1 Allgemeines
Unternehmer iSd UStG kann jede natürliche Person und jedes Wirtschaftsgebilde sein, das nachhaltig, selbständig gegen Entgelt Leistungen erbringt und nach außen hin in Erscheinung tritt. Die Unternehmereigenschaft liegt auch vor, wenn sie sich nur auf eine Tätigkeit im Ausland gründet. Nicht erforderlich ist die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr oder Handlungsfähigkeit (UStR Rz 181).
