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Abschnitt 11 - Verluste von Personengesellschaften (Körner/Pfeiffer/Seiser)

Körner/Pfeiffer/Seiser2. AuflJuli 2016

11.1 Allgemeines

Grundsätzlich werden Verluste, die eine Personengesellschaft erzielt, ihren Gesellschaftern dann zugerechnet, wenn

es sich dabei um eine Einkunftsquelle handelt (nicht Liebhaberei);im Bereich der betrieblichen Einkünfte der Gesellschafter auch tatsächlich Mitunternehmer ist;

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