10.1 Allgemeines
Auf Grund der Bilanzbündeltheorie (⇒3. Teil, Abschnitt 1, Punkt 1.2.1) ist ein von einer Personengesellschaft geführter Betrieb unmittelbar den einzelnen Gesellschaftern zuzurechnen. Die Beteiligung des einzelnen Gesellschafters an der Personengesellschaft ist somit gedanklich als eigener Betrieb des Gesellschafters und die ganze Personengesellschaft als Zusammenfassung der einzelnen Betriebe der Gesellschafter aufzufassen. Dementsprechend stellt auch die Bilanz der Personengesellschaft die Summe der Teilbilanzen der einzelnen Gesellschafter dar. Überträgt|ein|Gesellschafter|seinen|Anteil|an|der Personengesellschaft, ergeben sich daraus unterschiedliche steuerliche Konsequenzen, die im Folgenden dargestellt werden:
