vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abschnitt 3 - Mitunternehmerschaft bei bestimmten Gesellschaftsformen (Körner/Pfeiffer/Seiser)

Körner/Pfeiffer/Seiser2. AuflJuli 2016

3.1 Die offene Gesellschaft (OG) (EStR Rz 5810)

Die OG ist in den §§ 105 ff UGB geregelt. Die Gesellschafter der OG haften unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft (⇒ 2. Teil, Punkt 2.3.2).

Da mit dieser unbeschränkten Haftung auch unternehmerisches Risiko verbunden ist, sind die Gesellschafter einer OG in der Regel auch steuerliche Mitunternehmer.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte