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1.1 Allgemeines
Die Personengesellschaft ist – anders als die Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) – in ertragsteuerlicher Hinsicht nicht Steuersubjekt. Das bedeutet, dass der von einer Personengesellschaft in einem Wirtschafts-/Kalenderjahr erzielte Gewinn/Verlust nicht bei ihr selbst besteuert wird, sondern unmittelbar bei ihren Gesellschaftern nach Maßgabe ihrer Beteiligung.
