Betriebs(teil)übergang
Das ArbVG enthält in § 31 Abs 4 bis 7 ArbVG Bestimmungen, die Auswirkungen von Eigentums- und Organisationsänderungen auf die in Betrieben bestehenden BV regeln.1420 Diese Bestimmungen finden auch in Fällen der Umstrukturierung Anwendung, in denen es zu keinem Betriebsinhaberwechsel kommt.Seite 273

