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B. Abschlusskompetenz für Betriebsvereinbarungen (Brodil/Gruber-Risak)

Brodil/Gruber-Risak12. AuflJänner 2026

Betriebsvereinbarung

Kleinstbetrieb

167
In Betrieben ohne BR ist der Abschluss einer BV nicht möglich.332332OGH SozM III E 75. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um einen betriebsratspflichtigen Betrieb oder um einen Betrieb handelt, in dem dauernd weniger als fünf AN („Kleinstbetrieb“) beschäftigt sind. BV kommen nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen BI 333333Zur Abschlussbefugnis aufseiten des Betriebsinhabers siehe OGH 9 ObA 80/06i – Flugsicherungsstelle/Arbeitszeitfestlegung. und der Belegschaft, vertreten durch ihre Organe (idR den BR), rechtswirksam zustande.

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