Betriebsvereinbarung
Kleinstbetrieb
In Betrieben ohne BR ist der Abschluss einer BV nicht möglich.332 Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um einen betriebsratspflichtigen Betrieb oder um einen Betrieb handelt, in dem dauernd weniger als fünf AN („Kleinstbetrieb“) beschäftigt sind. BV kommen nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen BI 333 und der Belegschaft, vertreten durch ihre Organe (idR den BR), rechtswirksam zustande.
