Recht
Rechtsquellen
Der Begriff Recht wird in zweierlei Hinsicht gedeutet. Unter Recht im objektiven Sinn werden Teile des Normenbestandes oder die gesamte Rechtsordnung verstanden. Demgegenüber ist von Recht im subjektiven Sinn (oder von subjektiven Rechten) dann die Rede, wenn es um einen konkreten, dem Einzelnen durch das Recht im objektiven Sinn eingeräumten Rechtsanspruch geht.8
