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C. Recht im objektiven und subjektiven Sinn (Brodil/Gruber-Risak)

Brodil/Gruber-Risak12. AuflJänner 2026

Recht

Rechtsquellen

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Der Begriff Recht wird in zweierlei Hinsicht gedeutet. Unter Recht im objektiven Sinn werden Teile des Normenbestandes oder die gesamte Rechtsordnung verstanden. Demgegenüber ist von Recht im subjektiven Sinn (oder von subjektiven Rechten) dann die Rede, wenn es um einen konkreten, dem Einzelnen durch das Recht im objektiven Sinn eingeräumten Rechtsanspruch geht.88Vgl Welser/Kletečka, Grundriss des bürgerlichen Rechts I15 (2018) 48.

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