Kodifikation
Rechtsquellen
Rechtsnormen werden ua danach eingeteilt, ob ihre Sollensanordnungen nur einen oder viele Menschen binden. So gilt ein Gesetz für alle (im sachlichen und persönlichen Geltungs
<i>Brodil/Gruber-Risak</i>, Arbeitsrecht in Grundzügen<sup>Aufl. 12</sup> (2026), Seite 2 Seite 2
bereich befindlichen) Menschen. Demgegenüber bindet der Vertrag nur die Vertragsschließenden selbst. Damit unterscheidet man
generelle und
individuelle Rechtsnormen. Wesentliche Quellen genereller Rechtsnormen sind Gesetze. Im Bereich des Arbeitsrechts findet sich eine Vielzahl einschlägiger, nach Sachproblemen zusammengefasster
Kodifikationen: So enthält zB das Angestelltengesetz (AngG) Vorschriften für Angestellte. Das Urlaubsgesetz (UrlG) regelt Umfang und Verbrauch von Erholungsurlaub. Allerdings wird das Arbeitsrecht auch durch eine individuelle Rechtsquelle wesentlich geprägt – den Arbeitsvertrag (dazu unten eingehend Rz 38 ff).