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B. Arten der Rechtsnormen – Rechtsquellen (Brodil/Gruber-Risak)

Brodil/Gruber-Risak12. AuflJänner 2026

Kodifikation

Rechtsquellen

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Rechtsnormen werden ua danach eingeteilt, ob ihre Sollensanordnungen nur einen oder viele Menschen binden. So gilt ein Gesetz für alle (im sachlichen und persönlichen Geltungs

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bereich befindlichen) Menschen.77So sind naturgemäß nur Kfz-Lenker an Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gebunden. Demgegenüber bindet der Vertrag nur die Vertragsschließenden selbst. Damit unterscheidet man generelle und individuelle Rechtsnormen. Wesentliche Quellen genereller Rechtsnormen sind Gesetze. Im Bereich des Arbeitsrechts findet sich eine Vielzahl einschlägiger, nach Sachproblemen zusammengefasster Kodifikationen: So enthält zB das Angestelltengesetz (AngG) Vorschriften für Angestellte. Das Urlaubsgesetz (UrlG) regelt Umfang und Verbrauch von Erholungsurlaub. Allerdings wird das Arbeitsrecht auch durch eine individuelle Rechtsquelle wesentlich geprägt – den Arbeitsvertrag (dazu unten eingehend Rz 38 ff).

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