6.8.1. Deckungsumfang (Risiko)
Prinzipiell trägt der Versicherer die Gefahren, denen die Güter während des Transports ausgesetzt sind; dies jedoch nach Maßgabe des versicherten Deckungsumfangs bezogen auf bestimmte Gefahren oder Gefahrengruppen, wobei es auch generelle Ausschlüsse von Gefahren und Schäden gibt.
Der Versicherer kann aus den folgenden Gründen Ersatz zu leisten haben:
