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2. Die Incoterms

Spera/Schramm/Kafka/Krumpel3. AuflOktober 2020

Bei diesen handelt es sich um standardisierte Regeln, deren Anwendung von der Internationalen Handelskammer zur Vereinfachung der Abwicklung des Warenkaufes (nunmehr geltende Fassung vom 1.1.2020) empfohlen wird. Um deren Einbeziehung in den Vertrag abzusichern, sollte dies ausdrücklich nach den jeweils verwendeten 3 Buchstaben erwähnt werden, etwa: „FCA benannter Ort, Incoterms 2020“. Allerdings ist die Wahl der letzten Ausgabe der Incoterms in keiner Weise verpflichtend, da die Kaufvertragsparteien in ihrer Entscheidungsfindung frei sind und sich auch für eine frühere Fassung entscheiden können. Jedenfalls sollte immer geprüft werden, ob nicht die Neuerstellung von 2020 mehr Vorteile für die Partner eines Kaufvertrages bietet. Die Incoterms regeln:

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