2.1. Allgemeines zur Verteidigung
Jeder hat ein Recht darauf, vor einer unrechtmäßigen Verfolgung und Bestrafung geschützt zur werden. Zur Wahrung dieses Rechts bedarf es eines Verteidigers.
Der Zweck des Rechtes auf Verteidigung liegt im Schutz vor Übergriffen der Staatsgewalt und der Garantie eines fairen Verfahrens. Insofern gehört die Verteidigung zu den fundamentalsten Grundsätzen unserer Rechtsordnung.

