Die Herstellung von Branntwein erfolgt entweder mittels Abfindungsbrennerei oder mittels Verschlussbrennerei. In der Landwirtschaft häufiger ist die Abfindungsbrennerei. Dabei wird die steuerpflichtige Alkoholmenge pauschal auf der Basis von Art und Menge der zu verarbeitenden Rohstoffe festgelegt. Bei der Verschlussbrennerei wird in verschlusssicheren Anlagen Alkohol hergestellt, der dann gemessen und versteuert wird.

