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Sechster Abschnitt: Bäuerliche Sozialversicherung (Portele/Portele/Zapfl)

Portele/Portele/Zapfl5. AuflJuni 2021

A. Allgemeines

Die bäuerliche Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung, die kraft Gesetzes durch die Aufnahme der versicherungspflichtigen Tätigkeit entsteht.

Folgende Personen sind in der Land- und Forstwirtschaft pflichtversichert:

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