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Zehnter Abschnitt: Einhebung der Abgaben (Brennsteiner/Kovacs)

Brennsteiner/Kovacs11. AuflJänner 2021

Wurde ein Ermittlungsverfahren durchgeführt und wurden die Bescheide bereits erlassen, so folgt danach die Einhebung der Abgaben.

Abgaben sind grds einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig, sofern die Abgabenvorschriften nichts anderes vorschreiben.

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