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OGH 6 Ob 209/18f (Gesellschafterausschluss – Bericht des AR)

1. AuflDezember 2019

OGH 6 Ob 209/18f vom 25.4.2019: Ein Bericht des Aufsichtsrats bei einem Gesellschafterausschluss ist – wenn darauf nicht verzichtet wurde – unbedingt erforderlich, sofern ein Aufsichtsrat besteht oder auch nur einzurichten wäre.

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