OGH 6 Ob 209/18f vom 25.4.2019: Ein Bericht des Aufsichtsrats bei einem Gesellschafterausschluss ist – wenn darauf nicht verzichtet wurde – unbedingt erforderlich, sofern ein Aufsichtsrat besteht oder auch nur einzurichten wäre.
OGH 6 Ob 209/18f vom 25.4.2019: Ein Bericht des Aufsichtsrats bei einem Gesellschafterausschluss ist – wenn darauf nicht verzichtet wurde – unbedingt erforderlich, sofern ein Aufsichtsrat besteht oder auch nur einzurichten wäre.
