Kurz Vorweg:
Das BWG ordnet für den Aufsichtsrat von Kreditinstituten die Einrichtung von vier Aufsichtsratsausschüssen an, nämlich des Prüfungsausschusses, des Nominierungsausschusses, des Vergütungsausschusses und des Risikoausschusses.
Die Zusammensetzung und die Anforderungen an die Unabhängigkeit sind für die einzelnen Ausschüsse unterschiedlich geregelt.
