vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kapitel 13: Aufsichtsratsausschüsse von Kreditinstituten

Oppitz1. AuflDezember 2019

Kurz Vorweg:

Das BWG ordnet für den Aufsichtsrat von Kreditinstituten die Einrichtung von vier Aufsichtsratsausschüssen an, nämlich des Prüfungsausschusses, des Nominierungsausschusses, des Vergütungsausschusses und des Risikoausschusses.

Die Zusammensetzung und die Anforderungen an die Unabhängigkeit sind für die einzelnen Ausschüsse unterschiedlich geregelt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!