15.1. Grundlagen
Im Rahmen eines Marketingkonzeptes, etwa für die Einführung eines neuen Arzneimittels, ist es nicht unüblich, auch begleitende Lobbying-Aktivitäten bei den entsprechenden „Stakeholdern“ zu setzen. Seit dem 1. 1. 2013 sind Lobbying-Aktivitäten gegenüber Behörden bestimmten Spielregeln unterworfen, nämlich dem Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz (LobbyG).1 Dass Unternehmen lobbyieren, ist kein neues Phänomen, sondern schon seit dem 17. Jahrhundert gelebte Praxis.2

