1. Beispiel und Frage:
Unternehmer U erwirbt für sein Unternehmen zahlreiche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800 netto (bis 2019 EUR 400 netto).
Fraglich ist, unter welchen Voraussetzungen diese Vermögensgegenstände unternehmensrechtlich sofort als Aufwand abgeschrieben werden können.

