Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die steuerlichen Anforderungen zeitgerecht und vollständig zu erfüllen. Im Verrechnungspreisbereich ist dabei insbesondere sicherzustellen, dass die Verrechnungspreise dem Fremdvergleichsgrundsatz genügen. Dies umfasst somit einerseits eine inhaltliche Komponente, nämlich die sachgerechte Festsetzung konzerninterner Verrechnungspreise als Basis für die korrekte Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage im Rahmen des Steuererklärungsprozesses, andererseits aber auch die Einhaltung formeller Anforderungen, wie insbesondere Dokumentationspflichten, Erklärungspflichten, erhöhte Mitwirkungspflichten, Aufbewahrungspflichten, die Einhaltung von gesetzlichen Fristen etc.

